Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Gesellenprüfung

Auch wenn der Stuckateur Trockenbauarbeiten durchführen darf, dürfen Trockenbauer keine Arbeiten eines Stuckateurs durchführen. Das hat das Amtsgericht Karlsruhe am 19. November 2019 in einem rechtskräftig entschieden (Az. 9 OWi 750 Js 10594/19). Innen- und Außenputzarbeiten nach § 2 der Stuckateurmeisterverordnung dürfen nicht von Trockenbauern ausgeführt werden. Bei Verstößen handelt es sich um Schwarzarbeit – hohe Bußgelder und Freiheitsstrafen sind möglich.